OV-Runde: Jeden Mittwoch um 20:15 Uhr lokale Zeit auf der OV-QRG 145,375 MHz

Der nächste OV-Abend findet am 20. Dezember ab 19:00 Uhr 

Beim Metzgerwirt in Hurlach statt.

Verlängerung der Duldungsregelungen für 160 m, 6 m, 4 m und Hamnet-Zugang Klasse E

Bereits vor der für den 22.12. geplanten Veröffentlichung des Amtsblattes 2021-24 informiert die Bundesnetzagentur den DARC/RTA darüber, dass die für das laufende Jahr geltenden Duldungsregelungen für 160, 6 und 4 m sowie den Zugang zum Hamnet für Klasse-E-Inhaber bis 31.12.2022 verlängert werden. "Besonders freue ich mich darüber, dass 70 MHz bis 70,210 MHz, also um 10 KHz erweitert wird", erklärt Christian Entsfellner, DL3MBG.

"Ich bedanke mich ganz herzlich bei der Bundesnetzagentur und der Bundeswehr/BMVg für dieses schöne Weihnachtsgeschenk an alle Funkamateure", fügt der DARC-Vorsitzende an.

 

Im Einzelnen bedeutet dies:
 

  • Im Frequenzbereich 50,0 – 50,4 MHz dürfen Inhaber der Genehmigungs­klasse A auch 2022 mit maximal 750 Watt PEP senden, Inhaber der Genehmigungsklasse E mit 100 W PEP; Polarisation: horizontal. Im Rest des Bandes sind nur maximal 25 W PEP zulässig. Contestbetrieb ist gestattet.
     
  • Im 4-m-Band ist nur für Inhaber der A-Lizenz nun Funkbetrieb im Frequenzbereich 70,150 – 70,210 MHz zulässig. Damit ist es für 2022 erstmals gelungen, auch die international gültige SSB-Anruffrequenz 70,200 MHz in den freigegebenen Frequenzbereich zu integrieren. Die max. Sendeleistung beträgt 25 W ERP, bei horizontaler Polarisation.
     
  • Im 160-m-Band gilt wie bisher die Erlaubnis, in den Frequenzbereichen 1850 - 1890 kHz und 1890 - 2000 kHz mit voller Sendeleistung gemäß der jeweiligen Lizenzklasse A (750 W PEP) oder E (100 W PEP) zu arbeiten; dies jedoch nur an Wochenenden. Ebenso ist nur während Wochenenden dort Contestbetrieb geduldet.
     
  • In den Frequenzbereichen 2320 - 2450 MHz  und 5650 - 5850 MHz dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse E auch 2022 mit maximal mit 5 W PEP arbeiten, um eine Teilnahme am Funkbetrieb im HAMnet zu ermöglichen.

     

Diese für den Amateurfunk günstigen Regelungen, insbesondere die Frequenzerweiterung beim 4-m-Band, resultieren aus der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen RTA, BNetzA, Primärnutzer Bundeswehr und dem Referat Frequenzmanagement des DARC.

 

Die Amtsblätter der Bundesnetzagentur können unter https://www.bnetza-amtsblatt.de/2021/ heruntergeladen werden.

Darüber informiert Christian Entsfellner, DL3MBG, Vorsitzender DARC e.V./RTA-Vorsitzender sowie Bernd J. Mischlewski, DF2ZC, Referent Frequenzmanagement