Befristetes Nutzungsverbot eines Teilbereichs von 13 cm in Bayern
Im Amtsblatt Nr. 9/2015 wird die BNetzA ein befristetes Nutzungsverbot des Frequenzbereichs 2347 – 2385 MHz in Bayern für den Amateurfunkdienst aussprechen. Es verbietet die Nutzung des angegeben Frequenzbereichs für die Sekundärnutzung durch Amateurfunkstellen
im Zeitraum vom 23.05.2015 bis einschließlich dem 09.06.2015.
Hintergrund ist die verstärkte Nutzung des Frequenzbereichs durch die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) aufgrund mehrerer herausragender Einsatzlagen in Bayern.
Der Vorstand bittet alle Funkamateure in DL dieses zeitlich begrenzte Verbot unbedingt zu beachten.
Die BNetzA weist weiter darauf hin, dass im Falle von durch Zuwiderhandlungen verursachten Störungen bei den BOS die Bundesnetzagentur gegenüber dem Störer die – für den Störer u.U. kostenpflichtigen – gesetzlichen Maßnahmen ergreifen wird.
Betreiber fernbedienter oder automatisch arbeitender Amateurfunkstellen nach § 13 AFuV werden weiterhin gesondert von der BNetzA angeschrieben.
73, Manfred, DK2PZ, DVC
73, Hans, DC5CQ
Quelle DARC, DVC